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Informationen

Was benötige ich?

Vor Therapiebeginn

Für die Durchführung der therapeutischen Behandlung wird eine Überweisung vom Hausarzt, Facharzt oder dem Krankenhaus erforderlich, die folgende Punkte beinhalten muss:

  • Anzahl & Dauer der therapeutischen Behandlung

  • Diagnose

  • bei Hausbesuchen muss ein entsprechender Vermerk angeführt werden.

  • Patienten der SVS benötigen vor Therapiebeginn eine  Bewilligung des Sozialversicherungsträgers.

Nach der Therapie

Nach Durchführung der gesamten verordneten Therapien erhalten Sie eine Rechnung von mir, die an mich zu zahlen ist. Die Einreichung bei Ihrem Sozialversicherungsträger, zusammen mit dem Überweisungsschein und dem Zahlungsbeleg müssen Sie selbst veranlassen. Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Sozialversicherungsträger unterschiedlich und kann auch dort im Voraus angefragt werden.

Bei der Therapie

Für den Behandlungstag benötigen wir ein Badetuch für die Liege und bequeme Kleidung.

Weiters bitte auch die vorhandenen Befunde zur entsprechenden Diagnose am Tag der ersten Therapie mitnehmen.

Bei Absage

Bei Terminabsagen bitte so bald wie möglich Bescheid geben – bei Absagen weniger als 24h vor dem Termin, muss ich leider den gesamten Betrag der Therapieeinheit in Rechnung stellen.

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